Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der NODIKA-Vermittlungsplattform · Entwurf v5 § 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Nutzung der unter www.nodika.de (einschließlich aller Subdomains, mobilen Webseiten und Apps, nachfolgend „Plattform“) angebotenen Dienste der NODIKA by Fernando Sotomayor, Schwedter Str., 5, 10119 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Fernando Sotomayor (nachfolgend „NODIKA“ oder „Anbieter“). (2) NODIKA betreibt eine Online-Vermittlungsplattform, über die Endkunden (nachfolgend „Kunde“) und selbstständige Handwerksbetriebe und Notdienstanbieter (nachfolgend „Monteure“) miteinander in Kontakt gebracht werden. NODIKA wird ausschließlich als Vermittler tätig und ist nicht selbst Vertragspartner des zwischen Kunde und Monteur entstehenden Werk- oder Dienstvertrags (nachfolgend „Auftrag“). (3) Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB und gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Soweit einzelne Regelungen nur gegenüber einer dieser Gruppen gelten, ist dies ausdrücklich kenntlich gemacht. (4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, NODIKA stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. (5) Maßgeblich ist die jeweils bei Vertragsschluss gültige Fassung dieser AGB. Diese AGB werden dem Nutzer vor Vertragsschluss auf der Plattform zugänglich gemacht. Mit Absendung einer Auftragsanfrage über die Plattform erkennt der Nutzer die Geltung dieser AGB ausdrücklich an. § 2 Leistungen der Plattform (1) NODIKA stellt eine technische Infrastruktur bereit, über die Kunden Notdienst- und Pannenhilfeleistungen (derzeit in den Kategorien Schlüsseldienst und KFZ-Starthilfe) anfragen können. Das Leistungsangebot kann von NODIKA jederzeit erweitert oder eingeschränkt werden; maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Anfrage über die Plattform jeweils angebotene Auswahl. Verfügbare und in räumlicher Nähe befindliche Monteure erhalten die Anfrage und können diese annehmen oder ablehnen. (2) NODIKA schuldet ausdrücklich keine handwerkliche Leistung, sondern lediglich die Bereitstellung der Vermittlungsplattform sowie die Weiterleitung der Auftragsdaten an einen oder mehrere geeignete Monteure. Eine erfolgreiche Vermittlung wird nicht geschuldet. (3) Die Verfügbarkeit der Plattform beträgt im Jahresmittel angestrebt 99 %. Wartungsarbeiten, Störungen, höhere Gewalt sowie Umstände, die NODIKA nicht zu vertreten hat (z. B. Ausfälle bei Hosting-Dienstleistern, Netz-, Mobilfunk- oder Stromausfälle), können zu vorübergehenden Einschränkungen führen. (4) NODIKA kann den Funktionsumfang der Plattform jederzeit erweitern, ändern oder einzelne Funktionen einstellen, soweit hierdurch der Kernzweck der Vermittlung nicht entfällt und dies dem Nutzer unter Berücksichtigung der Interessen beider Seiten zumutbar ist. § 3 Zustandekommen des Vermittlungsvertrags (1) Die Darstellung der Plattform und der vermittelbaren Leistungen stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern fordert den Kunden lediglich zur Abgabe einer Anfrage auf. (2) Mit dem Absenden einer Service-Anfrage über die Plattform gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss eines Vermittlungsvertrags mit NODIKA ab. Der Vermittlungsvertrag kommt zustande, sobald NODIKA die Anfrage an mindestens einen Monteur weiterleitet. Eine gesonderte Bestätigung gegenüber dem Kunden ist hierfür nicht erforderlich. (3) Der eigentliche Auftrag über die handwerkliche Leistung kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem auftragsannehmenden Monteur zustande, und zwar regelmäßig spätestens mit Beginn der Leistungserbringung am vereinbarten Einsatzort. § 4 Rechtsverhältnis zwischen Kunde und Monteur (1) Der Vertrag über die handwerkliche Leistung wird ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Monteur geschlossen. NODIKA ist hieran nicht als Vertragspartei beteiligt und tritt insbesondere nicht als Bürge, Erfüllungsgehilfe oder Vertreter des Monteurs auf. (2) Sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Auftrag, insbesondere die ordnungsgemäße Leistungserbringung, die Beachtung handwerklicher Sorgfaltspflichten, Gewährleistungs-, Mängel- und Schadensersatzansprüche, richten sich ausschließlich gegen den Monteur und nicht gegen NODIKA. (3) Der Monteur ist selbstständiger Unternehmer und kein Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfe oder Subunternehmer von NODIKA. Etwaige im Auftragsverlauf vom Monteur mitgeteilte Preise, Anfahrtspauschalen oder Zusatzleistungen sind allein zwischen Kunde und Monteur zu vereinbaren. § 5 Preise, Bezahlung und Mehrkosten (1) Die Vergütung für die handwerkliche Leistung schuldet der Kunde unmittelbar dem Monteur. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich in bar oder per vom Monteur akzeptiertem Zahlungsmittel direkt am Einsatzort. Eine Online-Zahlung über die Plattform wird derzeit nicht angeboten. Abweichende Zahlungsweisen können zwischen Kunde und Monteur individuell vereinbart werden. (2) Der dem Kunden im Bestellfluss vor Abgabe seiner Bestellung angezeigte Gesamtpreis setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen: (a) dem Servicepreis für die ausgewählte Leistung und (b) den Anfahrtskosten (berechnet aus der Entfernung in Kilometern multipliziert mit dem hinterlegten Kilometerpreis des jeweiligen Monteurs). Der angezeigte Gesamtpreis versteht sich als Bruttopreis einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %). (3) Der vor Bestellabgabe angezeigte Gesamtpreis ist verbindlich für die ausgewählte Leistung bei einem ordnungsgemäßen Standardablauf vor Ort. Eine darüber hinausgehende Vergütung kann vom Monteur ausschließlich verlangt werden, wenn die Voraussetzungen einer Mehrkostenvereinbarung gemäß Absatz (4) erfüllt sind. (4) Mehrkostenvereinbarung: Stellt der Monteur am Einsatzort fest, dass der ursprünglich gewählte Leistungsumfang nicht ausreicht oder eine andere Leistung erforderlich ist (z. B. Türöffnung verschlossen statt unverschlossen, zusätzliches Material, abweichende Fahrzeugkonstellation bei der Starthilfe), so hat er den Kunden vor Beginn der Mehrarbeiten klar und nachvollziehbar über (i) die abweichende Sachlage, (ii) den daraus resultierenden Mehraufwand und (iii) den entsprechenden Mehrpreis zu informieren. Die Mehrarbeiten dürfen erst nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden begonnen werden. Ohne diese Zustimmung bleibt es bei dem ursprünglich angezeigten Gesamtpreis bzw. – soweit die Leistung dann nicht erbracht werden kann – bei der bloßen Anfahrtspauschale. (5) NODIKA selbst stellt dem Kunden keine Vergütung für die Vermittlung in Rechnung; die Vermittlungsleistung ist für den Kunden kostenfrei. (6) Zwischen NODIKA und dem Monteur bestehen gesonderte vertragliche Vereinbarungen über Provisionen, Vermittlungsentgelte und/oder Lizenzgebühren. Die Höhe und Berechnung dieser Entgelte werden für jeden Monteur und jede Affiliate-/Partnerbeziehung individuell festgelegt. Dem Kunden gegenüber bestehen hieraus keine Ansprüche, Pflichten oder Mitteilungspflichten. (7) Auf Wunsch des Kunden stellt der Monteur eine ordnungsgemäße Rechnung gemäß §§ 14, 14a UStG aus. Beanstandungen der Rechnung sind ausschließlich gegenüber dem Monteur geltend zu machen. § 6 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden (1) Der Kunde verpflichtet sich, bei der Auftragsanfrage wahrheitsgemäße, vollständige und aktuelle Angaben zu machen, insbesondere zu Einsatzort, Erreichbarkeit, Art des Notfalls und – soweit erforderlich – zu seiner Berechtigung am Einsatzobjekt (z. B. als Eigentümer, Mieter oder Bevollmächtigter); sich am vereinbarten Einsatzort rechtzeitig einzufinden und dem Monteur den Zugang zum Einsatzobjekt zu ermöglichen; die Plattform nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere keine Scheinaufträge auszulösen, keine automatisierten Abfragen (Bots) einzusetzen und keine Sicherheits- oder Zugangsmaßnahmen zu umgehen; erforderliche behördliche Genehmigungen (z. B. bei Türöffnungen ohne Eigentumsnachweis) selbst beizubringen oder dem Monteur unverzüglich nachzuweisen. (2) Verletzt der Kunde diese Pflichten schuldhaft, ist er NODIKA und/oder dem Monteur zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet (z. B. Anfahrtskosten bei vorsätzlichem Scheinauftrag). § 7 Pflichten und Obliegenheiten des Monteurs (1) Der Monteur verpflichtet sich gegenüber NODIKA insbesondere, die Auftragsdaten ausschließlich zur Abwicklung des konkreten Einsatzes zu verwenden und insbesondere die Bestimmungen der DSGVO einzuhalten; nur solche Leistungen anzubieten und durchzuführen, für die er nach geltendem Recht die erforderliche Qualifikation, Eintragung (z. B. Handwerksrolle) und Versicherung besitzt; dem Kunden vor Leistungsbeginn die voraussichtlich entstehenden Kosten – einschließlich Anfahrt, Stundensätzen und Materialkosten – transparent mitzuteilen; Mehrkosten, die durch eine vom Bestellumfang abweichende Sachlage am Einsatzort entstehen, dem Kunden vor Beginn der Mehrarbeiten gemäß § 5 Abs. (4) klar mitzuteilen und nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden auszuführen; die Plattformfunktionen (insbesondere Online-/Offline-Status, Annahme und Ablehnung von Aufträgen) sorgfältig und nicht missbräuchlich zu nutzen; Aufträge nur dann anzunehmen, wenn er den Einsatz innerhalb der gegenüber dem Kunden kommunizierten Zeit zuverlässig erbringen kann. § 8 Widerrufsbelehrung für Verbraucher (1) Diese Vorschrift gilt ausschließlich gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB). Verbrauchern steht in Bezug auf den mit NODIKA geschlossenen Vermittlungsvertrag grundsätzlich ein Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB zu. Da die Vermittlungsleistung für den Kunden kostenfrei ist, hat ein Widerruf gegenüber NODIKA in der Regel keine wirtschaftlichen Folgen. (2) Hinsichtlich des zwischen Kunde und Monteur geschlossenen Auftrags wird der Verbraucher vom Monteur gesondert über sein Widerrufsrecht belehrt. Verlangt der Verbraucher in Notdienstsituationen ausdrücklich, dass die Leistung sofort und vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, so erlischt sein Widerrufsrecht gegenüber dem Monteur mit vollständiger Erbringung der Leistung (§ 356 Abs. 4 BGB). (3) Eine ausführliche Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular wird dem Verbraucher vor Vertragsschluss in Textform zur Verfügung gestellt. § 9 Haftung von NODIKA (1) NODIKA haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von NODIKA, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. (2) Für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) haftet NODIKA auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. (3) Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Insbesondere haftet NODIKA nicht für die Leistungserbringung, die Qualität, die Preisgestaltung oder das Verhalten der Monteure. Sämtliche diesbezüglichen Ansprüche sind unmittelbar gegen den Monteur zu richten. (4) Gegenüber Unternehmern wird zudem die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, die keine Kardinalpflichten betreffen, vollständig ausgeschlossen; die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden (insbesondere entgangener Gewinn) ist gegenüber Unternehmern in jedem Fall ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. (5) Soweit die Haftung von NODIKA ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Organe, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen. § 10 Datenschutz (1) NODIKA verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). (2) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere zu Zwecken, Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten, ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, die unter www.nodika.de/datenschutz abrufbar ist. (3) Zum Zweck der Auftragsabwicklung übermittelt NODIKA die für den Einsatz erforderlichen Daten (z. B. Vorname, Standort, Art der Anfrage, Telefonnummer) an den auftragsannehmenden Monteur. Der Monteur ist hinsichtlich dieser Daten eigenverantwortlicher Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. § 11 Sperrung und Kündigung von Nutzerkonten (1) NODIKA kann den Zugang zur Plattform zeitweise oder dauerhaft sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Nutzer gegen diese AGB, geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt. Bei der Auswahl der Maßnahme berücksichtigt NODIKA die berechtigten Interessen des betroffenen Nutzers. (2) Sowohl der Nutzer als auch NODIKA können einen ggf. bestehenden Dauernutzungsvertrag jederzeit ordentlich mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. (3) Im Verhältnis zu Monteuren gelten ergänzend die zwischen NODIKA und dem jeweiligen Monteur getroffenen individuellen Partner- bzw. Affiliate-Vereinbarungen. § 12 Online-Streitbeilegung und Verbraucherstreitbeilegung (1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar ist. (2) NODIKA ist weder verpflichtet noch grundsätzlich bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. § 13 Schlussbestimmungen (1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch nicht zwingende verbraucherschützende Bestimmungen des Heimatrechts des Verbrauchers entzogen werden. (2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform ist – soweit es sich beim Nutzer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt – der Sitz von NODIKA. Gesetzliche ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt. (3) NODIKA ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht zum Nachteil des Nutzers verschoben werden. Über Änderungen informiert NODIKA den Nutzer rechtzeitig in Textform. Widerspricht der Nutzer den Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen, gelten sie als genehmigt; auf diese Folge wird NODIKA in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen. (4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Anbieterkennzeichnung gemäß § 5 TMG Diensteanbieter: NODIKA by Fernando Sotomayor Anschrift: Schwedter Str., 5, 10119 Berlin Geschäftsführer: Fernando Sotomayor E-Mail: info@nodika.de Telefon: 03055573912 Registergericht: Handelsregister-Nr.: Umsatzsteuer-ID: Stand: 04. Juni 2026